Die Gesetzgebung sieht vor, dass bei der Einfuhr von Holz-Produkten die einheimischen Waldbestände gegen eingeschleppte Schädlinge geschützt werden. Die IPPC (International Plant Protection Convention) führte in Bezug darauf einheitliche Vorschriften ein, was die Einfuhr von Transportverpackungen aus Holz angeht. So soll sichergestellt werden, dass keine Pilze, Insekten oder Mikroorganismen durch den Holztransport exportiert werden.
Auf Ihren Wunsch behandeln wir die Paletten nach dem IPPC-Standard. Mithilfe unseres Kraftwerks am Standort in Kirchberg erzeugen wir regenerative Energie, mit der wir das Holz trocknen – ganz ohne chemikalische Zusätze. Durch die Verbrennung von Hackschnitzel, die bei unserer Produktion anfallen, wird Wärme erzeugt, mit der die produzierten Paletten auf die gewünschte Holzfeuchte behandelt oder getrocknet werden können.